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Seit Jahrhunderten stehen
Hebammen den Frauen und Familien
beratend und helfend zur Seite.
Jeder Frau hat Anspruch auf
Hebammenhilfe von Beginn der
Schwangerschaft bis zum Ende
der Stillzeit. Hebammenhilfe wird
von der gesetzlichen Krankenkasse
bezahlt. Privat Versicherte sprechen
bitte mit Ihrer Krankenkasse.
Um Hebammenhilfe sollten Sie
sich möglichst frühzeitig bemühen
(ca. ab der 20. Woche).
Meine Internet-Seite soll Ihnen
als Orientierung und Informations-
möglichkeit dienen.

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